Hinweisgeberschutz - Whistleblowing
Respekt, Integrität und Verantwortung – das sind Werte, die wir im täglichen Miteinander im Unternehmen leben und als Teil unserer Unternehmenskultur verstehen. Für unsere Mitarbeiter, Kunden und Partner. Aus diesem Grund stellen wir mit einer Hinweisgebermeldestelle sicher, dass gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien und ethische Standards erfüllt werden. So schützen wir uns, unsere Kunden und Partner vor Risiken. Denn rechtmäßiges Handeln und fairer Wettbewerb sind die Basis für einen nachhaltigen Erfolg. Helfen Sie uns, Verstöße und Missstände aufzudecken und abzustellen.
Als Mitarbeitender, Geschäftspartner oder Privatperson können Sie uns mit einem Hinweis über den Verdacht von schweren Regelverstößen oder Straftaten informieren. Um einen Hinweis zu melden müssen Sie keine Angaben zu sich oder Ihrer Person machen. Der Hinweis kann ganz anonym eingereicht werden. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie Ihre Kontaktdaten teilen wollen.
Ihre Hinweise erhält ausschließlich unser Verantwortlicher der internen Meldestelle Herr Dr. Eike Cornelius, welcher jeden erbrachten Hinweis mit strengster Vertraulichkeit behandelt.
Damit keine Rückverfolgung zu Ihnen möglich ist, insofern Sie selbst keine Daten angeben, werden bei der Übermittlung eines Hinweises keine IP-Adressen gespeichert, auch Trackinginstrumente werden nicht verwendet.
Hinweisgebende Personen haben die Möglichkeit an folgende E-Mail Adresse Hinweisgebermeldungen zu senden:
Per E-Mail: eike.cornelius@arbanova.de
Ablauf der Hinweisgebermeldung:
- Der Empfang wird gegenüber der Hinweisgebenden Person innerhalb von sieben Tagen bestätigt und dokumentiert. Wurde durch die Meldestelle ein Inhaltsprotokoll einer (mündlichen) Hinweisgebermeldung gefertigt, erhält die hinweisgebende Person zudem durch die Meldestelle die Gelegenheit, das Protokoll zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und es durch ihre Unterschrift oder in elektronischer Form zu bestätigen, sofern sie im Rahmen ihrer Hinweisgebermeldung eine Kontaktmöglichkeit für eine Rückmeldung mitgeteilt hat.
- Der Hinweis wird geprüft und das weitere Verfahren und die Zuständigkeiten werden festgelegt. Im Falle einer Ablehnung erhält die Hinweisgebende Person eine Begründung, sofern Kontaktdaten angegeben wurden.
- Der Sachverhalt wird erörtert und geprüft, es wird einen Vorschlag zur Abhilfe erarbeitet.
- Die Vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und Nachverfolgt.
- Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren oder erfolgten Abhilfemaßnahmen vorgenommen.